Berufliche Maßnahmen

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Was sind berufliche Maßnahmen?

Qualifizierungen oder Coachings, die mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) eingelöst werden können, heißen “Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung”, die vom Jobcenter oder Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können. Somit können Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Die aledu GmbH gehört zu den zertifizierten Bildungsträgern, bei der Sie an diesen geförderten Maßnahmen, kostenlos teilnehmen können.

Wer wird gefördert?

Die AVGS-Maßnahmen  unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei, eine Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. Sie haben zum Ziel:

  • an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
  • Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
  • in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
  • an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen
  • bei Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend zu unterstützen

Sie müssen daher folgende Kriterien erfüllen, um AVGS nutzen zu können:

  • gemäß § 45 SGB III ausbildungs- und arbeitssuchend
  • von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Hochschulabsolvent, Berufsrückkehrer oder Selbstständige
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
  • vor der Beantragung des AVGS in den letzten drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos sein

Einen AVGS beantragen kann jeder. Wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind, besteht sogar ein Anspruch auf den AVGS:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten
  • Bisher noch keine Vermittlung der beantragenden Person

Allerdings kann auch ohne Rechtsanspruch nach den genannten Kriterien ein AVGS beantragt werden. Die endgültige Entscheidung liegt hier beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Dazu zählen zum Beispiel folgende Bedingungen:

  • Arbeitslosigkeit dauert kürzer als 6 Wochen
  • Es besteht noch ein Arbeitsverhältnis, die Kündigung wurde aber bereits ausgestellt
  • Anspruch auf Bürgergeld besteht

 

Wie wird AVGS verwendet?

Wenn Sie bereits einen Kurs oder ein Coaching Angebot für Ihre individuellen Bedürfnisse bei uns gefunden haben, die auch dem AVGS entspricht, müssen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Wir erklären Ihnen schrittweise die Vorgehensweise.

Schritt 1: Kontakt mit der aledu GmbH aufnehmen

Sie nehmen zunächst Kontakt mit der aledu GmbH auf. Wir prüfen dann die AVGS-Voraussetzungen. Wenn eine Teilnahme möglich ist, erhalten Sie eine Bestätigung.

Schritt 2: Kontakt mit Ihrer Vermittlungsfachkraft aufnehmen

Im nächsten Schritt kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Diese prüft, ob die Weiterbildung beruflich weiterhilft. Auch hier wird nochmals geprüft, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt werden.

Schritt 3: AVGS erhalten

Wenn die Bedingungen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins alle erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit. D.h. Sie dürfen an dem gewünschten Kurs teilnehmen. Auch wir werden über die Bewilligung informiert.

Schritt 4: Start zur persönlichen Weiterentwicklung

Nachdem Ihr Kurs oder Coaching Angebot bewilligt wurde, können Sie starten. Alle Informationen zur Qualifizierung oder zum Coaching erhalten Sie von der aledu GmbH.

Wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind, beantragen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei Ihrem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter in Ihrer Region. Dort wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um den Gutschein zu erhalten. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrem persönlichen Berater zu den Voraussetzungen beraten zu lassen. Sollten Sie keine Beratung benötigen, können Sie den AVGS telefonisch oder schriftlich beantragen. Erfüllen Sie alle Bedingungen, erhalten Sie den AVGS-Gutschein per Post.

Wir bei aledu GmbH unterstützen Sie als Antragsteller schon vorab: Als Vorbereitung für die erfolgreiche Beantragung Ihres Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch.

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